Showdown! - die praktische Prüfung.

Wenn die Sonderfahrten abgeleistet wurden, wird sehr bald die praktische Prüfung auf den Fahrschüler zukommen. 
Diese kann frühestens einen Monat vor erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden und variiert je nach Klasse in Dauer und Umfang.
Überlandfahrten ✓
0
Autobahnfahrten ✓
0
Beleuchtungsfahrten ✓
0
Besondere Ausbildungsfahrten ✓
12 Stück 100%
Prüfungsreife ✓
selbstständiges Fahren 100%

Theorieprüfung

Vor der praktischen Prüfung muss die Theorieprüfung bestanden werden.

Das Prüfgebiet ist Stolberg und die nähere Umgebung. So werden dem Fahrschüler und uns sehr abwechslungsreiche Aufgaben gestellt.

Die Ausbildung gilt als abgeschlossen, wenn die Ziele nach §1 Fahrschülerausbildungsordnung erreicht sind. 

Nach Abschluss der Ausbildung und dem erreichen der Ziele, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife seines Fahrschülers / seiner Fahrschülerin überzeugen. 

Die Prüfungsdauer sowie der Prüfungsumfang variiert je nach Klasse und Ausbildung. Hier ein Überblick.

Die Gebühren variieren je nach Klasse. Hier finden Sie einen Auszug der aktuellen Gebühren.

Was verlangt der Prüfer in der Führerscheinprüfung? Wie läuft die praktische Prüfung genau ab? Was sind die möglichen Gründe für ein Nichtbestehen? Im nachfolgenden Interview sagt Ihnen ein Prüfer von TÜV SÜD, worauf es bei der Fahrprüfung ankommt und wie Sie sich optimal vorbereiten.
Prüfer:
Versuchen Sie den Tag der Prüfung entspannt und ausgeruht zu beginnen. Legen Sie beispielsweise bereits am Vortag alle Unterlagen zurecht, die Sie zur Prüfung brauchen. Pass oder Personalausweis nicht vergessen!
Machen Sie sich vertraut mit dem Weg und der Fahrzeit zum Prüfungsort. Planen Sie einen guten Zeitpuffer ein, damit Sie lieber zu früh und pünktlich als abgehetzt oder gar zu spät zur Prüfung kommen.

Prüfer:
Ihr Fahrlehrer stellt Sie vor. Der Prüfer begrüßt Sie.
Dann steigen alle in den Fahrschulwagen ein. Ihr Fahrlehrer sitzt rechts vorne auf seinem Stammplatz. Der Prüfer nimmt rechts hinten Platz. So kann er Sie, das Instrumentenfeld des Autos und die Verkehrssituationen gut sehen.

Stellen Sie Ihre Sitzposition, das Lenkrad sowie die Außen- und Rückspiegel ein, wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben und schnallen Sie sich an.

Vor Beginn der Fahrt sichtet der Prüfer die Prüfungsunterlagen. Dann wird der Prüfer Ihnen den Ablauf der Prüfung erläutern: Er wird Ihnen sagen, wie die Fahrtrichtung angesagt wird, auf welche Fahrtanweisungen Sie sich einstellen müssen und Ihnen ggf. auch Information zur Witterung geben. Dann geht die Prüfungsfahrt los. Sie können sich darauf einstellen, dass Sie das zeigen müssen, was Sie auch in der Fahrschule gelernt und geübt haben. Stellen Sie sich die Prüfung einfach wie eine normale Fahrstunde vor – mit dem Unterschied, dass eine zusätzliche Person im Fahrzeug sitzt, die Ihnen zusieht und Ihnen die Richtung und die Fahraufgaben vorgibt.

Prüfer:
Selbstverständlich können Sie den Prüfer jederzeit um die Wiederholung seiner Anweisung bitten.
Prüfer:
Schon während den Fahrstunden in der Fahrschule kann man wichtige Fragen rund um die Prüfung mit dem Fahrlehrer besprechen. Und am besten simuliert man Prüfungsbedingungen in den letzten Fahrten der praktischen Ausbildung und bespricht diese gemeinsam mit dem Fahrlehrer. Man kann deutlich entspannter in die Prüfung gehen, wenn man selbst und auch der Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass man den Anforderungen der Prüfung gewachsen ist.
Wer will, kann zusätzlich einen Verkehrs-Übungsplatz aufsuchen. Selbstverständlich darf man auch dort nicht allein und ohne gültigen Führerschein fahren. Die Begleitperson muss – und das ist bei allen Übungsplätzen so – im Besitz einer Fahrerlaubnis sein und einen zugelassenen PKW mitbringen. Es gibt Plätze, auf denen das Fahren sogar schon mit 16 Jahren möglich ist. Hier muss die Begleitperson mindestens drei Jahre im Besitz des Führerscheins sein. 
Am Besten erkundigen Sie sich über die Voraussetzungen, bevor Sie auf einem solchen Platz üben gehen.
Prüfer:
Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass der Fahrschüler aufgeregt ist, und wir berücksichtigen auch, dass er noch nicht die Fahrpraxis eines langjährigen Fahrers mitbringen kann.
Der Prüfer versucht den Bewerber zum Erfolg zu führen und nicht seine gemachten Fehler zu zählen. Darum braucht man sich auch nicht gleich aus der Fassung bringen lassen, wenn etwas nicht perfekt läuft.
Wer versehentlich in eine unerwünschte Fahrtrichtung fährt, aber dabei nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, wird allein deshalb nicht durchfallen. Niemand erwartet von dem Fahrerlaubnisbewerber, dass er bei der praktischen Prüfung völlig fehlerfrei fährt.
Im Übrigen kann ich aus langjähriger Erfahrung bestätigen, dass die Angst vor dem Prüfer während der Prüfungsfahrt mit jeder Minute mehr schwindet
Prüfer:
Zuerst einmal achten wir auf die fahrtechnische Vorbereitung. Dazu gehören grundsätzlich das Einstellen der Spiegel, die Lenkrad- und Sitzeinstellung, der Blick in die Spiegel vor dem Losfahren.

Während der Fahrt dann beispielsweise das rechtzeitige Schalten, das Einhalten der richtigen Fahrgeschwindigkeit, eine vorausschauende und energiesparende Fahrweise sowie das Abstandhalten zum vorausfahrenden Fahrzeug. Nicht zu vergessen, das Einfahren in den Kreisverkehr, das Verhalten an Kreuzungen, an Vorfahrtstraßen und Bahnübergängen.

Natürlich auch das Überholen und Vorbeifahren und der richtige Fahrstreifenwechsel sowie selbstverständlich das Beachten der Verkehrszeichen.

Im Blick ist auch das Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Fahrradfahrern. Und zu guter Letzt der fahrtechnische Abschluss der Fahrt.

Prüfer:
Beispielsweise bei grober Missachtung der Vorfahrt und der Vorrangregelung.
Bei Nichtbeachten einer roten Ampel. Genauso das Nichtbeachten der Vorschriftzeichen, wie dem Stoppschild oder dem Überholverbot. Falsch verhält sich, wer mit mehr als Schrittgeschwindigkeit an Schul- und Linienbussen vorbeifährt, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten. Beträgt die Geschwindigkeit mehr als 20 km/h, ist die Prüfung nicht bestanden.
Den Führerschein riskiert ebenso jemand mit mangelhafter Verkehrsbeobachtung. Zum Beispiel, falsche oder fehlende Reaktionen bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen. K.-o.-Kriterien sind auch eine dem Verkehr nicht angepasste Geschwindigkeit, fehlerhaftes Abstandhalten, zu spätes Bremsen, zu langes Zögern an Kreuzungen oder Straßeneinmündungen und natürlich Fehler bei der Fahrzeugbedienung.
Prüfer:
Bei der Sicherheitskontrolle zu Beginn der Prüfung interessieren den Prüfer auch die technischen Kenntnisse zum Fahrzeug. Diese prüft er beispielsweise mit der Aufforderung „Schalten Sie einmal die Nebelschlussleuchte an“ oder „Überprüfen Sie einmal die Profiltiefe des Reifens“. Aber das lernt man ja alles in der Fahrschule!
Prüfer:
Horrorgeschichten von Leuten, die schon einmal durchgefallen sind sollte man keinen Glauben schenken. Nur wenige werden zugeben, dass ihnen ein grober Fehler unterlaufen ist.

Ich kann es nur noch einmal betonen, wir Prüfer vom TÜV SÜD wissen, dass ein Fahrschüler nicht perfekt oder wie ein „alter Hase“ fahren kann. Völlig fehlerfreie Prüfungsfahrten sind im Übrigen sehr selten.

Wichtig ist, dass man das Fahrzeug unter Kontrolle hat, sich an die Verkehrsregeln hält, rücksichtsvoll und vorausschauend fährt. So schwer, wie die Fahrprüfung oft geschildert wird, kann sie ja nicht sein. Sonst gäbe es gar nicht so viele Menschen mit Führerschein.

Wie zu Beginn schon gesagt, es ist wichtig sich gut vorzubereiten, um so auch mit einem sicherem Gefühl in die Prüfung zu gehen. Dann gibt es wirklich keinen Grund, weshalb es mit der Fahrprüfung nicht klappen sollte
Prüfer:
Ja, er wird bei bestandener Prüfung direkt von uns Prüfern ausgehändigt, vorausgesetzt natürlich, man hat am Tag der Prüfung das vorgeschriebene Mindestalter erreicht und der Führerschein liegt auch bei TÜV SÜD vor. Wir tragen dann nur noch das Prüfungsdatum auf dem Kartenführerschein ein und der Bewerber kann losfahren.
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