begleitend / unterstützend / IDEAL!
Seit dem 01.01.2011 ist das Begleitete Fahren „BF 17“ in der ganzen Bundesrepublik eingeführt – für eine höhere Verkehrssicherheit junger Fahranfänger und größere Sicherheit durch mehr Fahrpraxis!
Führerschein mit 17? Aber bitte mit Begleitung!
Der Fahrschüler/die Fahrschülerin darf nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson mit anwesend sein.
Durch diese Regelung kann die Führerschein – Ausbildung in der Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Dies ist jedoch nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters möglich. Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Fahrzeuge dieser Klassen darf man ohne Begleitung fahren, weil das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht wurde.
Führerschein mit 17
Definitiv! 100%
- mind. 30 Jahre
- mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
- max. 0.49 ‰ während der Fahrt
- Theorieprüfung
- 3 Monate vor erreichen des 17. Lebensjahres
- praktische Prüfung
- 1 Monat vor erreichen des 17. Lebensjahres
- gilt als Ersatz für den regulären Führerschein (Vorderseite & Rückseite – ansehen)
- max. 3 Monate nach erreichen des 18. Lebensjahres gültig
- nicht im Ausland gültig!