begleitend / unterstützend / IDEAL!

Seit dem 01.01.2011 ist das Begleitete Fahren „BF 17“ in der ganzen Bundesrepublik eingeführt – für eine höhere Verkehrssicherheit junger Fahranfänger und größere Sicherheit durch mehr Fahrpraxis!

Führerschein mit 17? Aber bitte mit Begleitung!

Der Fahrschüler/die Fahrschülerin darf nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson mit anwesend sein. 

Durch diese Regelung kann die Führerschein – Ausbildung in der Klasse B oder BE bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Dies ist jedoch nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters möglich. Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.

Fahrzeuge dieser Klassen darf man ohne Begleitung fahren, weil das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht wurde. 

Führerschein mit 17
Definitiv! 100%
  •  mind. 30 Jahre
  •  mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  •  max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
  •  max. 0.49  während der Fahrt
  • Theorieprüfung
    • 3 Monate vor erreichen des 17. Lebensjahres
  • praktische Prüfung
    • 1 Monat vor erreichen des 17. Lebensjahres
  • gilt als Ersatz für den regulären Führerschein (Vorderseite & Rückseite – ansehen)
    • max. 3 Monate nach erreichen des 18. Lebensjahres gültig
  • nicht im Ausland gültig!

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