Wir leben Fahrschule!
Seit Jahren ist die Fahrschule Langohr in Roetgen am Markt vertreten. Ein kommunikatives Miteinander, erfolgsorientiertes arbeiten und eine gute Strukturierung sind seit jeher unsere Qualitätsansprüche!
Erfolgsorientiert
info@fahrschule-langohr.de
Strukturiert
Rund um die Fahrschule
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Lieber Janis und lieber Ralf ich muss mich hiermit bedanken für die Hammer Ausbildung und tolle Zeit. Ich konnte ohne Probleme meine Prüfungen bestehen und bin dadurch endlich flexibel. Ihr wart beide immer super erreichbar und man konnte euch immer egal was fragen. Oben drauf haben die Fahrstunden noch total viel Spaß gemacht. Ich werde euch gerne weiter empfehlen und macht weiter so. 💪
Akira
Aachen Sief
Lieber Janis, erstmal ein ganz großes Dankeschön an dich! Dank dir erhielte ich eine perfekte Ausbildung für die praktische Prüfung, die ich direkt Bestand. Die Fahrschule Langohr und dessen Ausbilder Janis, Ralf und Achim haben immer ein Lächeln auf dem Gesicht, sie brennen für ihr Job. Organisation wird hier groß geschrieben, ich konnte immer schnell neue Fahrstunden aus machen, welche super geplant und informativ waren. Ein großes Lob an die Fahrschule Langohr !
Felia
Brand
Lieber Janis, lieber Ralf und natürlich auch lieber Achim. Mir haben die theoretischen und praktischen Fahrstunden sehr gut gefallen. Man wurde in beiden Fällen sehr gut vorbereitet. Macht eure Fahrschule weiter so wie ihr es gerade macht, denn euer Konzept ist sehr gut. Ich wünsche euch drei noch eine schöne Zukunft. Liebe Grüße Nico
Nico
Roetgen
Danke Ralf, das du mich mit so viel Geduld durch die Fahrstunden gebracht hast und mich so gut unterrichtet hast, das ich beim ersten Mal bestanden habe. Danke auch an Janis die Theoriestunden bei euch waren sehr angenehm und lehrreich. Mit Achim bin ich zwar nur 3 Stunden gefahren aber hat auch sehr Spaß gemacht. Alles in einem eine sehr tolle Fahrschule und nur weiter zu empfehlen.
Jacky
Walheim
Fahrerlaubnisklassen (inkl. Schlüsselzahlen)
Klassen
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Ausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden
- Autobahnfahrt: 4 Stunden
- Nachtfahrt: 3 Stunden
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 4 Stunden
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW (48 PS)
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden
- Autobahnfahrt: 4 Stunden
- Nachtfahrt: 3 Stunden
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 4 Stunden
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung über 15 KW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Ausbildung
- Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden
- Autobahnfahrt: 4 Stunden
- Nachtfahrt: 3 Stunden
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 4 Stunden
Ohne Aufstiegsprüfung nach Erreichen des 24. Lebensjahres direkt Krafträder der Klasse A fahren? – das geht!
Denn eine weitere Ausbildungsmöglichkeit stellt die Schlüsselzahl „A 80“ dar.
Konkret geht es um die Möglichkeit, die praktische Fahrerlaubnisprüfung so abzulegen, dass man die Fahrerlaubnisklasse A2 erwirbt, aber keine weitere Aufstiegsprüfung für die Fahrerlaubnisklasse A (unbeschränkt) machen muss.
Die Ausbildung (inkl. der praktischen Prüfung) findet komplett auf einem Kraftrad der Klasse A statt.
Nach Bestehen der Prüfung wird einem die Fahrerlaubnisklasse „A 80“ erteilt, womit der/die Bewerber/in bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ausschließlich Krafträder der Klasse A2 führen darf.
Nach Erreichen des 24. Lebensjahres, dürfen sodann alle Krafträder ohne eine weitere „Aufstiegsprüfung“ geführt werden.
Dieser Ausbildungsweg macht für folgende Personen Sinn:
- Wer entweder noch etwa 6 Monate bis zu seinem 21. Geburtstag hat
- oder über 21 ist und mehr als 6 Monate zu seinem 24. Geburtstag vor sich hat und
- noch keine Führerscheinklasse A2 erworben hat und die oben genannten Altersvorgaben mitbringt
… wir beraten euch gerne!
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhängerregelung:
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zGM der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden
- Autobahnfahrt: 4 Stunden
- Nachtfahrt: 3 Stunden
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 2 Stunden
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Ausbildung
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre lang Führerschein Klasse B
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- keine Prüfung!
Stundenmaß
- Praxis / Doppelstunden á 90 Min.
- 5x Fahrunterricht
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- 4x klassenspezifisch Motorrad
Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und trotzdem Schaltwagen fahren? – klar!
zusätzliche Ausbildung:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
- 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: praktische Prüfung
- Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3 Stunden
- Autobahnfahrt: 1 Stunde
- Nachtfahrt: 1 Stunde
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
- Ausbildung: besondere Schulung
- Prüfung: keine
- Vorbesitz: Klasse B
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
Stundenmaß
- Theorie
- 2.5 Std.
- Praxis
- 3.5 Std.
- Fahren
- 1 Std.
Gesamt: 7 Stunden.
Zweirädrige Krafträder mit
- bbH. max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Krafträder mit
- bbH. max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor
Vierrädrige Krafträder mit
- bbH. max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
Ausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre bzw. 15 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 2 Stunden
Mofas
- bbH. max. 25 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Ausbildung
- Mindestalter: 15 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
Stundenmaß
- 90 Min. Übungsstunde
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- 6 Stunden
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
Stundenpensum
- Übungsstunden nach Bedarf
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 2 Stunden