Pünktlich zum Führerschein!

Beim Führerschein handelt es sich in der Amtssprache um einen „Verwaltungsakt“. 

Daher sind einige Formalitäten zu erledigen, bevor die Prüfungen abgelegt werden können und der Führerschein ausgehändigt werden kann. Am besten erledigt man diese Formalitäten gleich zu Beginn der Ausbildung, da die Bearbeitung bei den Behörden einige Wochen dauert. 

Die Zulassung zur Prüfung kann erst dann erfolgen, nachdem der Antrag bearbeitet wurde und der Fahrschule vorliegt. 

Erforderliche Antragsunterlagen

Passbild (Biometrisch)
Bescheinigung der Teilnahme am 1. Hilfe Kurs (9 UE)
Bescheinigung über das Sehvermögen (Sehtest - max. zwei Jahre)

Wird ein Antrag auf begleitetes Fahren (BF 17) gestellt, werden zusätzliche Nachweise benötigt.

Kosten Straßenverkehrsamt

Wird eine Fahrerlaubnis zum ersten Mal erteilt, sind 43.40€ zu entrichten.

Wird eine Fahrerlaubnis um eine weitere ergänzt (erweitert), sind 42.60€ zu entrichten.

Erwirbt man die Fahrerlaubnisklasse B mit dem Zusatz „BF 17“, erhält man zunächst keinen Kartenführerschein.

Wird die Prüfung bestanden, händigt der Prüfer dem Prüfling eine Prüfbescheinigung aus.

Für diese Prüfbescheinigung ist eine einmalige Gebühr von 7.70€ zu entrichten.

Erwirbt man die Fahrerlaubnisklasse B mit dem Zusatz „BF 17“, bezieht das Straßenverkehrsamt pro Begleitperson einen Auszug aus dem Fahreignungsregister.

Für jede Begleitperson sind somit 10.30€ zu entrichten.  

Kosten TÜV Rheinland

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