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Fahrschule Langohr.
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Ausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden
- Autobahnfahrt: 4 Stunden
- Nachtfahrt: 3 Stunden
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 4 Stunden
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW (48 PS)
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden
- Autobahnfahrt: 4 Stunden
- Nachtfahrt: 3 Stunden
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 4 Stunden
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung über 15 KW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Ausbildung
- Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden
- Autobahnfahrt: 4 Stunden
- Nachtfahrt: 3 Stunden
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 2 Stunden
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Ausbildung
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre lang Führerschein Klasse B
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- keine Prüfung!
Stundenmaß
- Praxis / Doppelstunden á 90 Min.
- 5x Fahrunterricht
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- 4x klassenspezifisch Motorrad
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhängerregelung:
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zGM der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden
- Autobahnfahrt: 4 Stunden
- Nachtfahrt: 3 Stunden
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 2 Stunden
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: praktische Prüfung
- Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3 Stunden
- Autobahnfahrt: 1 Stunde
- Nachtfahrt: 1 Stunde
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
- Ausbildung: besondere Schulung
- Prüfung: keine
- Vorbesitz: Klasse B
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
Stundenmaß
- Theorie
- 2.5 Std.
- Praxis
- 3.5 Std.
- Fahren
- 1 Std.
Gesamt: 7 Stunden.
Zweirädrige Krafträder mit
- bbH. max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Krafträder mit
- bbH. max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor
Vierrädrige Krafträder mit
- bbH. max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
Ausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre bzw. 15 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
Stundenmaß
- Übungsstunden nach Bedarf
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 2 Stunden
Mofas
- bbH. max. 25 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Ausbildung
- Mindestalter: 15 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
Stundenmaß
- 90 Min. Übungsstunde
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- 6 Stunden
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
Stundenpensum
- Übungsstunden nach Bedarf
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 2 Stunden