Mindestalter
Du musst mindestens 17 Jahre alt sein, um mit dem begleiteten Fahren zu beginnen.
Begleitpersonen
Du musst mit einer begleitenden Person fahren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
Die begleitende Person muss mindestens
1) 30 Jahre alt sein.
2) Sie muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein.
3) Sie darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben.
Gültigkeit
Die Regelung des Begleiteten Fahrens mit 17 gilt nur in Deutschland und Österreich.
In anderen Ländern ist das Fahren mit 17 Jahren nicht erlaubt (Grenzgebiet zu Belgien und den Niederlanden beachten!)
Führerscheinprüfung
Du musst die reguläre Fahrprüfung (theoretische und praktische Prüfung) bestehen, die für den Führerschein der Klasse B erforderlich ist.
Fahrten mit Begleitung
Während des begleitenden Fahrens musst du immer einen Erwachsenen als Begleiter dabei haben, der im Auto mitfährt und das Fahren überwacht.
Nach dem Bestehen der Fahrprüfung und Erhalt des Führerscheins der Klasse B erhältst du zunächst eine Prüfbescheinigung.
Der richtige Führerschein wird erst nach dem 18. Geburtstag ausgegeben, wobei du mit 17 Jahren immer mit Begleitung fahren darfst.
Ziele
Das Ziel des Begleiteten Fahrens ist es, dass junge Fahrer durch mehr Fahrpraxis und die Unterstützung eines erfahrenen Fahrers sicherer im Straßenverkehr werden.
Nach dem 18. Geburtstag entfällt die Notwendigkeit der Begleitperson, und der Führerschein wird uneingeschränkt gültig.